
Diese M.E.G.-Fortbildung setzt voraus, dass die TeilnehmerInnen in einer therapeutischen Grundrichtung geschult sind und daher hinreichendes therapeutisches Selbstverständnis, Selbsterfahrung und die nötigen Kenntnisse der Klinischen Psychologie und der Psychopathologie mitbringen. Den Abschluss bildet das Zertifikat, das berechtigt, die Zusatzbezeichnung Klinische Hypnose (M.E.G.) zu führen. Die genauen Voraussetzungen können Sie den Zertifikatsbedingungen entnehmen.
Diplom-Psychologen und Ärzte, die schon in einem anderen psychotherapeutischen Verfahren ausgebildet sind und mindestens 1 Jahr psychotherapeutisch arbeiten, können - im Sinne einer spezialisierenden Zusatzausbildung in Klinischer Hypnose - mit den B-Seminaren beginnen.
Studenten der Psychologie oder Medizin sowie Diplom-Psychologen und Ärzte ohne psychotherapeutische Ausbildung und Praxis und/oder Erfahrung in suggestiven und imaginativen Verfahren beginnen mit dem A-Seminar. Die weitere Teilnahme ist an eine psychotherapeutische Grundausbildung sowie an supervidierte psychotherapeutische Praxis gebunden.
Die Ausbilder sind verpflichtet, auf Lerndefizite hinzuweisen und eventuell eine Eigentherapie zu empfehlen.
A Vorkurse
Imaginative Verfahren und Selbsthypnose
(Kann z.B. abgedeckt werden durch Autogenes Training, Katathymes Bild-Erleben, Progressive Muskelrelaxation)
B Grundkurse
B1 Prinzipien der Ericksonschen Hypnose und Therapie
• Grundanschauungen und anthropologische Prämissen Ericksons
• Nutzung der individuellen Sichtweisen und unbewussten Prozesse beim Klienten
• Unbewusste und bewusste Veränderungen körperlicher und psychischer Vorgänge durch Vorstellung und Suggestion
• einfache Tranceinduktionen
• Überblick und Beispiele für Ericksonsche Behandlungsstrategien
• ev. Video-Beispiele
B2 Rapport: Verbale und nonverbale Kommunikation
• Gestaltung des Rapports durch Pacing und Leading
• Nutzung verbaler und nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten
• Sprachliche und nichtsprachliche Hinweise auf Repräsentations-Systeme
• Verhaltensmuster und kognitive Stile des Klienten
• Techniken des "Ankerns"
• Ziel- und Zukunftsorientierung
B3 Indirekte Kommunikation und Induktion
• Sprachliches Meta-Modell
• Inverses Meta-Modell [Milton-Modell]
• Formen indirekter Suggestion
• Beiläufige Induktionen, Dritt-Induktionen, Konversationstrance
• Einstreutechniken
B4 Nutzung von Trancephänomenen I: Dissoziation
• Methoden der Trancevertiefung
• Nutzung ideomotorischer Bewegungen
• Zeitprogression
• posthypnotische Suggestionen
• Amnesie und Wiedererinnern
B5 Nutzung von Trancephänomenen II: Reorientierung in der Zeit
• Altersregression
• Therapie traumatischer Erfahrungen
• Utilisation von Problemtrancen
• Arbeit mit Subsystemen
• Rekontectualiserung (Reassoziation von Gegenwart und Vergangenheit)
• Future Pacing (konstruktive Imagination neuen Verhaltens und neuer Ereignisse)
B6 Nutzung von Trancephänomenen III: Strategische Aspekte
• Arbeit mit Symbolen
• Konfusionstechniken
• Therapeutische Doppelbindung
• Paradoxien und Umdeutung
B7 Therapeutische Geschichten und Metaphern
• Gestaltung und Nutzung von Anekdoten und Metaphern
• Klienten- und Therapeuten-Metaphern
• Divergente Vermittlung von Veränderungs-Ideen
• Auslösung innerer Suchprozesse
• Gestufte, Ketten- und Übersetzungsmetaphern
B8 Integration und spezielle Anwendungen
• Erkennen und therapeutische Nutzung individueller Gegebenheiten
• Minimale strategische Veränderung
• Transformation von Symptomen in Ressourcen
• Vor- und Nachteile einzelner hypnotherapeutischer Techniken [direkte/ indirekte Verfahren, paradoxes/ kongruentes Vorgehen u.a.] in Abhängigkeit von der Therapeut-Klient-Interaktion
• Integrationsmöglichkeiten mit anderen Therapieformen
C Anwendungskurse (4 C-Seminare)
z.B. Reframing, Schmerzbeeinflussung, Suchtverhalten, Strategische Therapie und paradoxe Interventionen, Hypnose und Familientherapie, Therapie von Abhängigkeiten und Gewohnheiten, Hypnose und Psychosomatik, Hypnose und NLP, Arbeit mit "Zeitlinien"
C Supervision (50h à 45 min)
(mindestens 50 Stunden inkl. der Darstellung von zwei eigenen Fallberichten, in denen mit hypnotherapeutischen Methoden gearbeitet wird. Über die Qualität der Falldarstellungen entscheidet der Supervisor)
Literatur für KliHyp:
Bongartz, W. & Bongartz, B. (1998). Hypnosetherapie. Göttingen: Hogrefe
Erickson, M.H. & Rossi, E.L. (1981). Hypnotherapie. München: Pfeiffer.
Revenstorf, D. & Peter, B. (Hrsg.) (2000). Hypnose in Psychotherapie, Psychosomatik und Medizin. Manual für die Praxis. Heidelberg: Springer Verlag.
Zertifizierung in Klinischer Hypnose (M.E.G.)
Falls Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, so z.B. über die Teilnahmevoraussetzungen oder die psychotherapeutische Grundausbildung, bitten wir Sie, diese möglichst vor Beginn der Weiterbildung mit der Geschäftsstelle zu klären, um unliebige Missverständnisse zu vermeiden. Wir danken Ihnen.
1. Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereits alle Nachweise der 8 B-Seminare (ab Ausbildungsbeginn April 1991) und der 4 C-Seminare zusammen haben.
2. Bei den Veranstaltungen, die Sie als C-Seminare angerechnet bekommen wollen, stellen Sie bitte selber sicher, dass es sich um Anwendungskurse handelt, die auf zuvor erworbenen Grundlagen
aufbauen (i.d.R. auf die B-Seminare).
3. Beachten Sie, dass Bescheinigungen über Supervision im Umfang von 50 Stunden (à 45 min.) beigefügt sein müssen, wenn eine Hypnotherapie-Weiterbildung (also B-Kurse oder Äquivalente) nach dem Oktober 1987 begonnen wurde. Es kann z.B. nicht anerkannt werden bzw. befreit nicht vom Supervisionsnachweis, wenn die relevanten Ausbildungsteile erst nach diesem Datum begonnen wurden und davor lediglich ein AT-Kurs oder eine Kurzeinführung in Hypnose besucht wurden. Des Weiteren müssen zur Erlangung des Zertifikates mindestens zwei eigene Fälle während der SV vorgestellt werden. Von den 50 Stunden muss mindestens die Hälfte bei einem Ausbilder der M.E.G. absolviert werden; andere Supervisoren sind nur dann zulässig, wenn sie von zwei Ausbildern der M.E.G. anerkannt wurden.
4. Wir haben immer wieder Anlass daran zu erinnern, dass zu unseren Bestimmungen zur Erlangung des Zertifikates gehört, dass eine psychotherapeutische Grundausbildung in einem anderen anerkannten Verfahren abgeschlossen wurde. Den Nachweis darüber legen Sie bitte bei. Seit 1.1.99 gilt als Äquivalent die Approbation als Psychologischer oder Medizinischer Psychotherapeut.
5. Respektieren Sie bitte die Regelung, dass für die Erlangung des Zertifikates der M.E.G. die Teilnahme an mind. 8 Seminaren nachzuweisen ist, die zum M.E.G.-Curriculum zählen. Das Zertifikat einer Therapiegesellschaft hat neben dem Qualifikations- auch einen Identifikationsaspekt.
6. Stellen Sie unbedingt sicher, dass bei Kursen anderer Veranstalter, welche Sie anerkannt bekommen wollen, es sich um Seminare handelt, die äquivalent und anerkennungsfähig sind, d.h. von den Inhalten, von der Qualifikation des Leiters und von der Zeitdauer her. Die Nachweise müssen auch formal in Ordnung sein und Angaben über die Kursinhalte, Stundenanzahl und Unterschrift/Stempel aufweisen. Kursbeschreibungen oder die Bestätigung einer Kursanmeldung genügen nicht! Für jedes externe Seminar wird pro Seminartag eine zusätzliche Gebühr von € 10.- erhoben.
7. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres Hochschulabschlusses in Psychologie oder Medizin bei.
8. Die Höhe der Zertifikatsgebühr beträgt € 100,- und ist gleichzeitig mit dem Antrag zu überweisen auf das Konto der M.E.G. bei der Bank für Sozialwirtschaft (BfS), BLZ 700 205 00, Konto-Nr. 88 44 200
Mit Erlangung des Zertifikates bekommen Sie jetzt gleichzeitig die Möglichkeit, auf der Therapeutenliste der M.E.G. geführt zu werden, die wir Interessenten zuschicken – und zwar kostenlos für drei Jahre. Dieser Service stellt mittlerweile einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor dar.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der M.E.G.